Herzlich willkommen auf meiner kleinen Spielwiese geneigter Leser.
Ich beabsichtige hier zukünftig unter anderem meine Sichtweise zur Lage der Nation – kritisch aber möglichst konstruktiv – abzugeben.
Subjektiv, überparteilich, unabhängig und manchmal augenzwinkernd.
Fangen wir also mal mit den kleinen widrigen Themen des Lebens an, bevor es ans Eingemachte geht:
Die unverständlich ignorante Initiative der Bundesfamilienministerin (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Frau Dr. Ursula von der Leyen (CDU), ist nicht zielgerichtet und verpufft wirkungslos.
Der vorgeblich angestrebte Zweck wird nicht einmal ansatzweise erreicht.
Die von Netzfachleuten, Kriminalisten und Kriminologen, aber auch Kinderschutzorganisationen und Opfervertretungen postulierten Hauptkritikpunkte:
- die Sperren sind nach hinreichend publizierter Expertenmeinung einfach umgehbar und wirkungslos
- die bekannten Vertriebswege von Kinderpornografie (Postvertrieb, P2P u.a.) bleiben durch die Sperrung von Internetseiten völlig unberührt
- durch eine Sperrung von Internetseiten (Zensur) wird kein einziges Kind vor Missbrauch geschützt
Quellen: CCC, heise, netzpolitik, Gesellschaft für Informatik e.V., Carechild, mogis, Spiegel u.v.a.
Eine Sperrung von Internetseiten ist schon aus diesen Gründen kein geeignetes Mittel zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch.
Sie ist als sachfremd und ineffektiv einzustufen und daher konsequenterweise letztlich zu verwerfen.
Darüber hinaus läuft eine staatlich initiierte Sperrung naturgemäß Gefahr mit ihrem Zensurcharakter grundgesetzlich verbriefte Rechte auszuhöhlen.
Sie ist daher einer Demokratie nicht würdig.
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Albert Einstein
Mit anderen Worten, wenn man sich schon die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie auf die Fahnen schreibt – und das sollte man gerade als Bundesfamilienministerin tun – dann sollte man diese Aufgabe auch mit dem gebotenen Ernst und Sachverstand zielgerichtet angehen.
Es wäre glaubwürdiger gewesen, eines Besseren belehrt einen einsichtsvollen Rückzieher von dieser rein populistischen Luftnummer zu machen.
An rechtlichen Instrumentarien auf nationaler Ebene mangelt es ohnedies schon jetzt nicht.
Und die Fallzahlen sinken derzeit bei gleichzeitig steigender Aufklärungsquote – auch ohne wirkungslose Sperren.
So wäre es allemal effizienter gewesen, Kampagnen zur weltweiten Ächtung von Delikten aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs voranzutreiben, um das Bewusstsein für diese sensible Problematik zu schärfen und eine Kultur der Tabuisierung und des Wegschauens zu vermeiden.
Außerdem sollte die internationale Zusammenarbeit in den entsprechenden Deliktsfeldern intensiviert und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur globalen Ermittlung und Verfolgung von Tätern getroffen werden.
Darüber hinaus sollten die Ermittlungsbehörden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben personell wie materiell mit höchstmöglicher Effizienz weiter wahrnehmen zu können.
Ich habe aus dieser Überzeugung heraus daher heute die von Franziska Heine am 22.04.2009 beim Deutschen Bundestag eingereichte Online-Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” unterschrieben.
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Es sollte ruhig jeder mal ernsthaft darüber nachdenken, die kleine Hürde der Registrierung in Kauf zu nehmen und sich dieser bis 16.06.2009 offenen ePetition anzuschließen.
Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.