Eine Petition hat nix mit Schweinkram zu tun.
- Artikel 17 GG − Regelung des Petitionsrechts
- Artikel 17
- Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden
Der Journalist Philip Banse hat in seinem Blog im Artikel Was passiert mit einer (Online-)Petition? schön prägnant und allgemein verständlich zusammengefasst, was mit einer Petition in aller Regel so passiert.
Vielen Dank dafür.
Erinnert mich ein wenig an die Sendung mit der Maus