Zitat

“Die angebotene schlechte Politik ist die Befriedigung der Nachfrage nach schlechter Politik. Dass Politik schlecht ist, ist nicht im Versagen der Politiker begründet, sondern in der Mangelhaftigkeit der ideologischen Überzeugungen der Mehrheit der Menschen.”
von Dirk Friedrich Europawahl: Gehen Sie nicht!
Politik

Denn sie wissen nicht was sie tun

Vor zwei Tagen habe ich mir auf Phoenix die Bundestagsberatung zum “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” angesehen.
Spontaner Eindruck: Oje, die Blinden reden von der Farbe.
Abermals geisterten die berühmt berüchtigten leyenhaft undifferenzierten Phantomzahlen als Tatsachenbehauptungen durchs Kabinett.
Beispielsweise die berühmten 50.000 geblockten Zugriffe eines unserer bereits sperrenden nördlichen Nachbarn im vergangenen Jahr.
Da fehlte unlautererweise die Quellenangabe, eine Übersicht welche Inhalte unter wessen Kontrolle Nachbars so blocken und ob die wahrscheinlich nicht unerheblichen Zugriffsanteile der Webcrawler von Suchmaschinen wie bspw. Google herausgerechnet sind.
Aber ist ja eigentlich auch egal, denn unter dem Strich geht es darum garnicht.
Es geht darum, dass viele Damen und Herren insbesondere der Regierungskoalition im Bundestag nicht begreifen (wollen oder dürfen), dass über die Willensbekundung zum Kampf gegen Kinderpornografie überhaupt kein Dissens besteht, aber für eine ernsthafte Umsetzung keine Form staatlicher Zensur erforderlich und gewollt ist.

Trotz gegenteiliger Behauptungen hat eine Amtskollegin der Ministerin schon im März wenn ich mich recht erinnere öffentlich laut darüber nachgedacht, die Sperren auf gewaltverherrlichende Seiten auszudehnen.
Was immer man darunter verstehen mag und wer immer dann bestimmt, was das ist.
Dass die Interessenvertreter der Film-, Musik- oder Softwarebranche möglicherweise bereits unruhig mit den Füssen scharren ist zwar rein hypothetisch, erscheint mir allerdings plausibel.

Es ist nunmal ein erheblicher Unterschied, ob ich – wie auch von allen Petitionsmitzeichnern gewollt – Seiten die Kinderpornografie anbieten (ich bewege mich seit fast zwanzig Jahren im Internet und kenne keine) konsequent vom Netz nehmen lasse und die Anbieter und Konsumenten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolge, oder ob ich ein diesbezüglich wirkungsloses Instrument initialisiere, dass lediglich völlig unkontrolliert einen leicht umgehbaren Vorhang für alle zuzieht.
Wer und was soll denn damit bekämpft werden?
Kinderpornografie jedenfalls nicht, das ist untauglich und blanker Unsinn.

Heute Nacht um kurz nach ein Uhr hat die Petition gegen diesen unausgegorenen undemokratischen Unfug die magische 50.000er Hürde übersprungen.
Das sind immerhin schon mehr Menschen (also auch Wähler), als bspw. Bündnis 90/Die Grünen Parteimitglieder hat (45.151 Stand Dezember 2008).
Und die Zahl der Mitzeichner steigt dankenswerterweise weiter an.
Man wird sich also zumindest obrigkeitlich im Petitionsausschuss damit beschäftigen müssen, zwangsläufig.

Und, heute schon mitgezeichnet?

Politik

Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Herzlich willkommen auf meiner kleinen Spielwiese geneigter Leser.
Ich beabsichtige hier zukünftig unter anderem meine Sichtweise zur Lage der Nation – kritisch aber möglichst konstruktiv – abzugeben.
Subjektiv, überparteilich, unabhängig und manchmal augenzwinkernd.
Fangen wir also mal mit den kleinen widrigen Themen des Lebens an, bevor es ans Eingemachte geht:

Die unverständlich ignorante Initiative der Bundesfamilienministerin (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Frau Dr. Ursula von der Leyen (CDU), ist nicht zielgerichtet und verpufft wirkungslos.
Der vorgeblich angestrebte Zweck wird nicht einmal ansatzweise erreicht.

Die von Netzfachleuten, Kriminalisten und Kriminologen, aber auch Kinderschutzorganisationen und Opfervertretungen postulierten Hauptkritikpunkte:

  • die Sperren sind nach hinreichend publizierter Expertenmeinung einfach umgehbar und wirkungslos
  • die bekannten Vertriebswege von Kinderpornografie (Postvertrieb, P2P u.a.) bleiben durch die Sperrung von Internetseiten völlig unberührt
  • durch eine Sperrung von Internetseiten (Zensur) wird kein einziges Kind vor Missbrauch geschützt

Quellen: CCC, heise, netzpolitik, Gesellschaft für Informatik e.V., Carechild, mogis, Spiegel u.v.a.

Eine Sperrung von Internetseiten ist schon aus diesen Gründen kein geeignetes Mittel zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch.
Sie ist als sachfremd und ineffektiv einzustufen und daher konsequenterweise letztlich zu verwerfen.
Darüber hinaus läuft eine staatlich initiierte Sperrung naturgemäß Gefahr mit ihrem Zensurcharakter grundgesetzlich verbriefte Rechte auszuhöhlen.
Sie ist daher einer Demokratie nicht würdig.

Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
Albert Einstein

Mit anderen Worten, wenn man sich schon die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie auf die Fahnen schreibt – und das sollte man gerade als Bundesfamilienministerin tun – dann sollte man diese Aufgabe auch mit dem gebotenen Ernst und Sachverstand zielgerichtet angehen.

Es wäre glaubwürdiger gewesen, eines Besseren belehrt einen einsichtsvollen Rückzieher von dieser rein populistischen Luftnummer zu machen.
An rechtlichen Instrumentarien auf nationaler Ebene mangelt es ohnedies schon jetzt nicht.
Und die Fallzahlen sinken derzeit bei gleichzeitig steigender Aufklärungsquote – auch ohne wirkungslose Sperren.
So wäre es allemal effizienter gewesen, Kampagnen zur weltweiten Ächtung von Delikten aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs voranzutreiben, um das Bewusstsein für diese sensible Problematik zu schärfen und eine Kultur der Tabuisierung und des Wegschauens zu vermeiden.
Außerdem sollte die internationale Zusammenarbeit in den entsprechenden Deliktsfeldern intensiviert und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur globalen Ermittlung und Verfolgung von Tätern getroffen werden.
Darüber hinaus sollten die Ermittlungsbehörden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben personell wie materiell mit höchstmöglicher Effizienz weiter wahrnehmen zu können.

Ich habe aus dieser Überzeugung heraus daher heute die von Franziska Heine am 22.04.2009 beim Deutschen Bundestag eingereichte Online-Petition “Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” unterschrieben.

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Es sollte ruhig jeder mal ernsthaft darüber nachdenken, die kleine Hürde der Registrierung in Kauf zu nehmen und sich dieser bis 16.06.2009 offenen ePetition anzuschließen.

Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Sapere aude